Steuerabzüge 2022: Wie sich die Wohnungsbauprämien ändern

Unter den zahlreichen Hypothesen zu den Änderungen der Vorschriften über die Wohnungsbauprämien und die Steuererleichterungen könnte eine zur Gewissheit werden: Um der Nachfrage von Fachleuten und Unternehmen gerecht zu werden, würde der Ministerrat die Übertragung von Gutschriften im Zusammenhang mit Wohnungsbauprämien bis zu dreimal zulassen und damit die vor wenigen Tagen mit dem Dekret „sostegni-ter“ (Förderungen 3) beschlossene Begrenzung auf eine einzige Übertragung von Gutschriften aufheben. Der Einheitscode und die Verschärfung der Sanktionen, neue Ecobonus-Preisliste.

Die Neuigkeiten folgen.

Der Stand der Dinge und die Entwicklungen

Mit dem Dekret „Sostegni ter“ (DL 4/2022), das am 27. Januar im Amtsblatt veröffentlicht wurde, wurden neue Auflagen für den Superbonus, den Ökobonus, den Renovierungsbonus, den Erdbebenbonus, den Fassadenbonus und den Bonus 75% zur Abschaffung baulicher Hindernisse eingeführt.

Insbesondere Artikel 28 – „Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuer- und Wirtschaftsbetrug“ – betraf die Übertragung von Steuergutschriften und den „Sconto in fattura“ (womit Steuergutschriften direkt vom Rechnungsbetrag des Lieferanten abgezogen werden können) für energetische Sanierungsarbeiten und für Maßnahmen zur Sicherung von Gebäuden und führte das Verbot der Mehrfachübertragung von Steuergutschriften ein, um Geldwäsche und Betrug zu Lasten des Staates einzuschränken.

Nach einer Schätzung der Guardia di Finanza (Steuerfahndung) wurden bisher Beschlagnahmungen in Höhe von rund 2,3 Milliarden Euro im Zusammenhang mit dem Superbonus 110 eingeleitet: eine große Zahl, auch wenn sie nur einen kleinen Teil der Betrügereien ausmacht, mit denen versucht wird, einen potenziell wirksamen Mechanismus wie den der Vergünstigungen im Bausektor zu umgehen.

Die eingeführte Obergrenze hatte bei den Beschäftigten des Sektors, den Unternehmen und den Fachleuten Besorgnis ausgelöst: Sie hätte nämlich zu einem Stillstand der mit der Möglichkeit von Mehrfachübertragungen von Krediten  geplanten Arbeiten und allgemein zu einer Verlangsamung des gesamten Sektors geführt.

 

Eine (zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts vom Ministerrat genehmigte) Korrekturmaßnahme würde die Möglichkeit der dreimaligen Abtretung von Krediten im Zusammenhang mit Wohnungsbauprämien wieder einführen; die beiden auf die erste Abtretung folgenden Abtretungen würden nur zugunsten von Unternehmen erfolgen, die einer Bankengruppe, Finanzvermittlern oder in Italien zugelassenen Versicherungsunternehmen angehören.

Die Korrekturmaßnahme, die sich auf „dringende Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung im Bausektor“ bezieht, soll mit einer Kontrolle durch einen eindeutigen Identifizierungscode einhergehen: Kredite, die aus einem „Sconto in fattura“ oder einer Kreditübertretung stammen, können nach der ersten Mitteilung der Option an die Steuerbehörde nicht mehr teilweise übertragen werden.

Wenn der Entwurf endgültig bestätigt wird und keine weiteren Änderungen vorgenommen werden, würden diese Bestimmungen für die Mitteilungen über die erste Abtretung oder den ersten „Sconto in fattura“ gelten, die ab dem 1. Mai 2022 an die Steuerbehörde geschickt werden.

Um diese Neuerung auszugleichen, werden auch die Strafen für Fachleute verschärft, d.h. für qualifizierte Techniker, die in ihren Erklärungen falsche Angaben machen, relevante Informationen über die technischen Anforderungen des Interventionsprojekts oder über die tatsächliche Durchführung desselben auslassen oder die Angemessenheit der Ausgaben fälschlicherweise bescheinigen: Die Strafe ist eine Freiheitsstrafe von 2 bis 5 Jahren und eine Geldstrafe von 50.000 bis 100.000 Euro. Wird die Straftat begangen, um sich oder anderen einen unlauteren Vorteil zu verschaffen, wird das Strafmaß weiter erhöht.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der vom Minister für den ökologischen Übergang Roberto Cingolani unterzeichnete Erlass des MiTE über die Preise für den Baubonus, der dem Ecobonus eine neue Preisliste zuweist, die angesichts der gestiegenen Rohstoffkosten und der Inflation eine Erhöhung von mindestens 20 % vorsieht. Das Dekret legt die Höchstpreise für jede Art von Arbeit fest und soll alle Eingriffe regeln, die für den Ökobonus in Frage kommen und den Nachweis  eines qualifizierten Technikers erfordern. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören die Wärmedämmung und der Umbau der Heizungsanlage sowie Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, für die die Zertifizierung des Lieferanten/Installateurs durch ENEA-Verfahren ausreicht.

Angesichts einer sich so schnell verändernden Regulierungslandschaft hoffen die Fachleute des Sektors auf eine endgültige Stabilisierung des Baugewerbes, das sich aufgrund der zahlreichen Veränderungen in einer Krise befindet.

Einen Blick auf die Wohnungsbauprämien

Superbonus 110%

Diese Art von Subvention, die einen Rabatt direkt auf die Rechnung gewährt, kann für Maßnahmen in Anspruch genommen werden, die den Energieausweis des gesamten Gebäudes um zwei Energieklassen verbessern.

Sie betrifft daher sowohl Eigentümer von Wohnungen als auch von einzelnen Häusern, sofern das gesamte Gebäude von der Modernisierung profitieren kann.

Dabei handelt es sich um spezifische Maßnahmen, die auf die Energieeffizienz und die statische Konsolidierung oder die Verringerung des seismischen Risikos von Gebäuden abzielen. Zu den geförderten Maßnahmen gehören auch die Installation von Photovoltaikanlagen und Infrastrukturen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen in Gebäuden.

Bonus für die Fassadengestaltung

Dezember 2022 verlängert, wobei für die im Jahr 2022 getätigten Ausgaben ein reduzierter Satz von 60 % gilt. Sie betrifft Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Restaurierung der Außenfassade bestehender Gebäude jeder Katasterkategorie, einschließlich Gewerbegebäude.

Es gibt weder eine Höchstgrenze für die Ausgaben noch eine Höchstgrenze für den Vorsteuerabzug, aber es ist ein Vorschuss erforderlich, der dann in zehn Jahresraten in Höhe von 60 % der Ausgaben zurückgezahlt wird; einige Unternehmen bieten jedoch den „Sconto in fattura“ an.

Ecobonus

Der von den Steuern abzuziehende Betrag kann je nach den Merkmalen der Intervention zwischen 50 % und 85 % der Ausgaben liegen.

Zu den abzugsfähigen Ausgaben gehören sowohl die Kosten für die Arbeiten im Zusammenhang mit der Energiesparmaßnahme als auch die Kosten für die professionellen Dienstleistungen, die für die Durchführung der Maßnahme selbst und den Erwerb des erforderlichen Energieausweises erforderlich sind.

So werden z. B. die Ausgaben für die Erneuerung von Türen und Fenstern, aber auch für Rollläden, Jalousien und Markisen bis zu einem Höchstbetrag von 60.000 € zu 50% abgezogen.

Erdbeben-Bonus

Die Steuerbegünstigung, die sowohl Arbeiten an Wohngebäuden als auch an für Produktionstätigkeiten genutzten Gebäuden betrifft, richtet sich sowohl an Steuerpflichtige, die der Einkommensteuer unterliegen (Irpef), als auch an solche, die der Körperschaftsteuer unterliegen (Ires).

Die Gebäude können sich entweder in erdbebengefährdeten Zonen (Zonen 1 und 2) oder in erdbebensicheren Zonen (Zone 3) befinden, die durch die Verordnung Nr. 3274 des Premierministers vom 20. März 2003 festgelegt wurden.

Die Eingriffe können in den 110% gen Superbonus einbezogen werden und somit als Hauptmaßnahme gelten; dadurch können diese auch von dem „sconto in fattura“ profitieren. Die Verlängerungen folgen einem differenzierten Zeitplan: Die Frist für den 110%gen Abzug endet am 31. Dezember 2023, danach sinkt sie auf 70% im Jahr 2024 und 65% im Jahr 2025.

Der Abzug wird auf einen Höchstbetrag von 96.000 Euro pro Immobilieneinheit (für jedes Jahr) berechnet und muss in 5 Jahresraten in gleicher Höhe aufgeteilt werden.

Wenn die Maßnahmen nicht unter den Superbonus von 110 % fallen und zu einer Verringerung des seismischen Risikos führen, die den Übergang in eine niedrigere Risikoklasse bedingt, beträgt der Abzug 70 % der entstandenen Kosten (75 %, wenn die Maßnahmen die gemeinsamen Teile von Wohngebäuden betreffen).

Führen die Eingriffe zum Übergang in zwei niedrigere Risikoklassen, beträgt der Abzug 80 % der entstandenen Kosten (85 %, wenn die Eingriffe die gemeinsamen Teile von Wohngebäuden betreffen).

 

Disclaimer:

1/ Für die oben beschriebenen Maßnahmen raten wir Ihnen immer, Ihren Steuerberater um Rat zu bitten,

2/ die Daten sind auf den 18.02.2022 aktualisiert

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf